Öffentliche Stellenausschreibung
Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein
sucht zum 01.02.2022
- eine Schulische Assistenzkraft (w/m/d)
im unbefristeten Beschäftigungsverhältnis –
für die Erich-Kästner-Grundschule in Stockelsdorf, Kreis Ostholstein mit 27,0 Wo-
chenstunden.
Das ausgeschriebene Aufgabengebiet umfasst:
Die Schulische Assistenzkraft unterstützt die Arbeit an den Grundschulen, indem sie unter
Anleitung der Lehrkraft vor allem:
Hilfestellung bei der Umsetzung von Arbeitsaufträgen oder der Verwendung von
Arbeitsmaterial leistet sowie zur Motivation und Aufmerksamkeitslenkung der
Schülerinnen und Schüler beiträgt,
an spezifischen Fördermaßnahmen für Gruppen oder einzelne Schülerinnen und
Schüler mitwirkt, bei Konfliktsituationen von Schülerinnen und Schülern assis-
tiert,
pädagogische Angebote auch außerhalb des Unterrichts (zum Beispiel in Pau-
sen oder vor Beginn des Unterrichts, Projekt- und Sporttage, Schul- und Klas-
senfeste) mitgestaltet.
Das Anforderungsprofil
Die Schulische Assistenzkraft muss über die Fähigkeit und die Bereitschaft verfügen,
Lernprozesse unter der Anleitung von Lehrkräften fördernd zu begleiten, Kindern zuge-
wandt und mitfühlend zu begegnen und in Konfliktsituationen durch umsichtiges Verhalten
und insbesondere durch das Gespräch an einer Lösung mitzuwirken.
Von der Schulischen Assistenzkraft wird erwartet, dass sie neben Grundkenntnissen der
schulischen Organisation sowie ihrer rechtlichen und pädagogischen Rahmenbedingun-
gen vor allem Freude am Umgang mit Kindern und an der Förderung ihrer sozialen und
emotionalen Entwicklung hat.
Wünschenswert sind zudem bereits vorhandene Erfahrungen im Rahmen einer Tätigkeit
an der Schnittstelle zwischen Schule und Jugend- und Eingliederungshilfe.
Für diese Aufgaben werden in der Reihenfolge
1 Erzieherinnen oder Erzieher
oder bereits beim Land Schleswig-Holstein (Arbeitgeber) beschäftigte Schulische
Assistenzkräfte als interne Bewerber
2 Sozialpädagogische Assistentinnen oder Assistenten
3 Kinderpflegerinnen oder Kinderpfleger
4 vergleichbar ausgebildete pädagogische Fachkräfte
5 sozial erfahrene Personen mit wenigstens drei Jahren Erfahrung in einem der Schu-
lischen Assistenz vergleichbaren Tätigkeitsfeld wie zum Beispiel im Rahmen von
Offenen bzw. gebundenen Ganztagschulen oder von Schulbegleitung
gesucht.
Wir bieten Ihnen
Die Eingruppierung der Schulischen Assistenzkraft bestimmt sich nach dem Tarifvertrag
für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) und ist bei Vorliegen der tariflichen Voraus-
setzungen von Entgeltgruppe 4 bis Entgeltgruppe 8 TV-L möglich.
Über diese Qualifikationserfordernisse hinaus wird von der Schulischen Assistenzkraft die
Bereitschaft verlangt, regelmäßig an den vom Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen
Schleswig-Holstein (IQSH) angebotenen Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen.
Die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit berücksichtigt, dass die Schul-
ferien als bezahlte arbeitsfreie Phase über den Umfang des Anspruchs auf Erholungsur-
laub hinausreichen. Die außerhalb der Schulferien liegende Arbeitszeit erhöht sich daher
entsprechend und beträgt für eine Vollzeitkraft höchstens 44,50 Zeitstunden.
Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein.
Schwerbehinderte und ihnen Gleichgestellte werden bei entsprechender Eignung bevor-
zugt berücksichtigt.
Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns be-
werben.
Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (mindestens Lebenslauf,
Schul-, Ausbildungs-, Arbeitszeugnisse), bei Bewerbungen aus der öffentlichen Verwal-
tung mit einer aktuellen Beurteilung und ggf. einer Einverständniserklärung zur Einsicht-
nahme in die Personalakte, richten Sie bitte bis zum
13. Oktober 2021
an das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein,
Personalreferat III 2324, Brunswiker Straße 16-22, 24103 Kiel.
Bewerbungen in elektronischer Form richten Sie bitte an
Bitte beziehen Sie sich in Ihrer Bewerbung konkret auf die Schule(n), für die Sie sich
bewerben möchten!
Bei Bewerbungen in Papierform bitten wir um Übersendung von Kopien, da die Bewer-
bungsunterlagen nicht zurückgesandt werden.
Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten
daher, hiervon abzusehen.
DATENSCHUTZ
Informationen nach Artikel 13 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) über die Verar-
beitung personenbezogener Daten bei Stellenausschreibungen entnehmen Sie nachfol-
genden Ausführungen:
Informationen nach Artikel 13 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
über die Verarbeitung personenbezogener Daten bei Stellenausschreibungen
I. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit
Die folgenden Informationen gemäß Artikel 13 DSGVO sollen Ihnen einen Überblick
über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch das Ministerium für Bildung,
Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein im Rahmen Ihrer Bewerbung auf
eine Stellenausschreibung und Ihre Rechte aus der DSGVO geben.
Name und Kontaktdaten der Verantwortlichen
Verantwortlich für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist das:
Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
des Landes Schleswig-Holstein
Personalreferat schulamtsgebundene Schulen und Deutsche Schulen in Nordschleswig,
Landesförderzentren
III 2324
Brunswiker Straße 16 – 22
24105 Kiel
Tel. 0431/988-2309
Fax: 0431/988-6132309
E-Mail: [email protected]
II. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Die Beauftragte für den Datenschutz des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und
Kultur ist erreichbar unter der o.g. Anschrift oder per E-Mail:
III. Zwecke der Verarbeitung
Ihre personenbezogenen Daten werden verarbeitet, um das Stellenausschrei-
bungsverfahren durch die zuständige Personalbearbeitung wie folgt durchzuführen:
Erstellung Bewerbungsliste(n)
Einladung zum Vorstellungs- und/oder Auswahlgespräch
Durchführung der Vorstellungs- und Auswahlgespräche einschließlich gesonderter
Auswahlverfahren (z.B. Assessment Center)
Auswahlentscheidung
Absage
Zusage
Dazu verarbeiten wir in der Regel von Ihnen folgende Informationen, die in den jeweili-
gen Datenverarbeitungssystemen des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kul-
tur gespeichert werden. Hierbei handelt es sich um die Daten, die sich im Rahmen des
Bewerbungsverfahrens, insbesondere aus Ihren Bewerbungsunterlagen, dem Inhalt ei-
ner ggf. beigezogenen Personalakte, Vorstellungsgesprächen oder der Durchführung
eines Assessment Centers ergeben:
Persönliche Identifikationsangaben: Vorname, Name, ggf. Titel, Geburtsdatum,
Geburtsort, Staatsangehörigkeit etc.
Kommunikationsdaten: Adresse, Telefonnummer, E-Mail Adresse
Angaben zu Ihrem persönlichen, schulischen und beruflichen Werdegang
Angaben zur Erfüllung der Anforderungskriterien gemäß Stellenprofil/Stellen-
ausschreibung
Angaben zu sonstigen Qualifikationen,
ggf. folgende, besonders geschützte, Gesundheitsdaten i.S.d. Artikel 9 DSGVO
(z.B. Angaben zum Vorliegen einer Schwerbehinderung bzw. einer Gleichstellung
oder Gesundheitsdaten zur Feststellung der Arbeits-/Dienstfähigkeit).
Für die Durchführung des Bewerbungsverfahrens benötigen wir von Ihnen diejenigen
personenbezogenen Daten, die für die Entscheidung über die Eingehung des Dienst-
/Arbeitsverhältnisses erforderlich sind. Das Fehlen von relevanten personenbezogenen
Daten in den Bewerbungsunterlagen kann die Nichtberücksichtigung zur Folge haben.
Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann Ihre Bewerbung folglich ggf.
nicht vollumfänglich bearbeitet bzw. fehlende Informationen können nicht berücksichtigt
werden.
IV. Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Ihre Daten werden auf Grundlage von § 85 Absatz 1 des Landesbeamtengesetzes und
§ 15 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes verarbeitet.
V. Soweit Sie im Rahmen des Bewerbungsverfahrens Gesundheitsdaten i.S.d. Artikel 9
DSGVO (z.B. Angaben zum Vorliegen einer Schwerbehinderung bzw. einer
Gleichstellung) mitteilen, erfolgt deren Verarbeitung auf der Grundlage von Artikel 9
Absatz 2 Buchstabe b DSGVO i.V.m. § 164 SGB IX.
VI. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden in der Regel weitergegeben an:
Leitung des Personalreferates,
Leitung des Fachreferates,
Gleichstellungsbeauftragte,
Personalvertretung,
Schwerbehindertenvertretung,
ggf. Leitung einer nachgeordneten Behörde und/oder die Leitung eines
Fachbereichs dieser Behörde, wenn das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und
Kultur Ausschreibungen für diese Behörde durchführt,
ggf. Leitung der Allgemeinen Abteilung und/oder der Fachabteilung,
ggf. Staatssekretärin, Staatssekretär und/oder Ministerin oder Minister und
ggf. Personen einer Stelle, die das Auswahlverfahren begleitet (z.B. Durchführung
eines Assessment Center),
ggf. Personen aus dem Zentralen Personalmanagement beim Ministerpräsidenten
des Landes Schleswig-Holstein – Staatskanzlei -, sofern dieses zu beteiligen ist.
Diese Personen wirken bei der Auswahlentscheidung für die Stellenbesetzung mit.
Der technische Betrieb der Datenverarbeitungssysteme (z.B. MS Word, MS Excel oder
MS Outlook) erfolgt durch Dataport als Auftragsverarbeiter.
VII. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden für die Dauer des Bewerbungsverfahrens
gespeichert.
Für den Fall, dass Ihre Bewerbung zur Einstellung führt, werden die von Ihnen
übermittelten Unterlagen von uns weiterverarbeitet und in die Personalakte überführt.
Sofern Ihre Bewerbung nicht erfolgreich ist, werden Ihre Bewerbungsunterlagen (z.B.
Zeugnisse, Bescheinigungen) so lange gespeichert, wie dies nach Artikel 17 Absatz 3
DSGVO erforderlich ist. Die weitere Speicherung kann u.a. zur Verteidigung möglicher
Rechtsansprüche erforderlich sein, dann werden die Daten bis zum rechtskräftigen
Abschluss des Verfahrens gespeichert.
Im Übrigen werden die im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
entstandenen Daten des Verfahrens zur Stellenausschreibung nach Ziffer 4.2.2 der
Aktenordnung für die schleswig-holsteinische Landesverwaltung nach Ablauf von 5
Jahren gelöscht, sofern sie nicht vom Landesarchiv oder einem anderen
zuständigen öffentlichen Archiv übernommen werden.
Für den Fall, dass Sie Ihre Bewerbung zurückziehen, werden Ihre Bewerbungs-
unterlagen unverzüglich gelöscht.
VIII. Betroffenenrechte
Nach der Datenschutzgrundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Sie haben das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu
erhalten (Artikel 15 DSGVO).
Sollten Sie betreffende personenbezogene Daten unrichtig sein, steht Ihnen ein
Recht auf Berichtigung zu (Artikel 16 DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung (Artikel
17 DSGVO) oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen (Artikel 18 DSGVO).
IX. Beschwerderecht
Sie haben das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn Sie der Ansicht
sind, dass Ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden (Artikel 77
DSGVO).
Wenn Sie sich an die Landesbeauftragte für den Datenschutz wenden möchten,
können Sie diese wie folgt kontaktieren:
Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz
Postfach 71 16
24171 Kiel
Telefon: 0431 988-1200
Fax: 0431 988-1223
Weitere Informationen können Sie dem offiziellem Internetauftritt der
Landesbeauftragten unter https://www.datenschutzzentrum.de entnehmen.
Zu beantragen Schulische Assistenzkraft (w/m/d) – Landesregierung Schleswig-Holstein.
Jobangebot Schulische Assistenzkraft (w/m/d) – Landesregierung Schleswig-Holstein undSchulische Assistenzkraft (w/m/d) – Landesregierung Schleswig-Holstein Löhne. Schulische Assistenzkraft (w/m/d) – Landesregierung Schleswig-Holstein Büro adresse.