Schulische Assistenzkraft (w/m/d) – Landesregierung Schleswig-Holstein

Öffentliche Stellenausschreibung

Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein

sucht zum 01.02.2022

  • eine Schulische Assistenzkraft (w/m/d)

im unbefristeten Beschäftigungsverhältnis –

für die Erich-Kästner-Grundschule in Stockelsdorf, Kreis Ostholstein mit 27,0 Wo-
chenstunden.

Das ausgeschriebene Aufgabengebiet umfasst:

Die Schulische Assistenzkraft unterstützt die Arbeit an den Grundschulen, indem sie unter

Anleitung der Lehrkraft vor allem:

Hilfestellung bei der Umsetzung von Arbeitsaufträgen oder der Verwendung von

Arbeitsmaterial leistet sowie zur Motivation und Aufmerksamkeitslenkung der

Schülerinnen und Schüler beiträgt,

an spezifischen Fördermaßnahmen für Gruppen oder einzelne Schülerinnen und

Schüler mitwirkt, bei Konfliktsituationen von Schülerinnen und Schülern assis-
tiert,

pädagogische Angebote auch außerhalb des Unterrichts (zum Beispiel in Pau-
sen oder vor Beginn des Unterrichts, Projekt- und Sporttage, Schul- und Klas-
senfeste) mitgestaltet.

Das Anforderungsprofil

Die Schulische Assistenzkraft muss über die Fähigkeit und die Bereitschaft verfügen,

Lernprozesse unter der Anleitung von Lehrkräften fördernd zu begleiten, Kindern zuge-
wandt und mitfühlend zu begegnen und in Konfliktsituationen durch umsichtiges Verhalten

und insbesondere durch das Gespräch an einer Lösung mitzuwirken.

Von der Schulischen Assistenzkraft wird erwartet, dass sie neben Grundkenntnissen der

schulischen Organisation sowie ihrer rechtlichen und pädagogischen Rahmenbedingun-
gen vor allem Freude am Umgang mit Kindern und an der Förderung ihrer sozialen und

emotionalen Entwicklung hat.

Wünschenswert sind zudem bereits vorhandene Erfahrungen im Rahmen einer Tätigkeit

an der Schnittstelle zwischen Schule und Jugend- und Eingliederungshilfe.

Für diese Aufgaben werden in der Reihenfolge

1 Erzieherinnen oder Erzieher

oder bereits beim Land Schleswig-Holstein (Arbeitgeber) beschäftigte Schulische

Assistenzkräfte als interne Bewerber

2 Sozialpädagogische Assistentinnen oder Assistenten

3 Kinderpflegerinnen oder Kinderpfleger

4 vergleichbar ausgebildete pädagogische Fachkräfte

5 sozial erfahrene Personen mit wenigstens drei Jahren Erfahrung in einem der Schu-

lischen Assistenz vergleichbaren Tätigkeitsfeld wie zum Beispiel im Rahmen von

Offenen bzw. gebundenen Ganztagschulen oder von Schulbegleitung

gesucht.

Wir bieten Ihnen

Die Eingruppierung der Schulischen Assistenzkraft bestimmt sich nach dem Tarifvertrag

für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) und ist bei Vorliegen der tariflichen Voraus-
setzungen von Entgeltgruppe 4 bis Entgeltgruppe 8 TV-L möglich.

Über diese Qualifikationserfordernisse hinaus wird von der Schulischen Assistenzkraft die

Bereitschaft verlangt, regelmäßig an den vom Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen

Schleswig-Holstein (IQSH) angebotenen Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen.

Die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit berücksichtigt, dass die Schul-
ferien als bezahlte arbeitsfreie Phase über den Umfang des Anspruchs auf Erholungsur-
laub hinausreichen. Die außerhalb der Schulferien liegende Arbeitszeit erhöht sich daher

entsprechend und beträgt für eine Vollzeitkraft höchstens 44,50 Zeitstunden.

Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein.

Schwerbehinderte und ihnen Gleichgestellte werden bei entsprechender Eignung bevor-

zugt berücksichtigt.

Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns be-

werben.

Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (mindestens Lebenslauf,

Schul-, Ausbildungs-, Arbeitszeugnisse), bei Bewerbungen aus der öffentlichen Verwal-

tung mit einer aktuellen Beurteilung und ggf. einer Einverständniserklärung zur Einsicht-

nahme in die Personalakte, richten Sie bitte bis zum

13. Oktober 2021

an das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein,

Personalreferat III 2324, Brunswiker Straße 16-22, 24103 Kiel.

Bewerbungen in elektronischer Form richten Sie bitte an

[email protected] .

Bitte beziehen Sie sich in Ihrer Bewerbung konkret auf die Schule(n), für die Sie sich

bewerben möchten!

Bei Bewerbungen in Papierform bitten wir um Übersendung von Kopien, da die Bewer-

bungsunterlagen nicht zurückgesandt werden.

Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten

daher, hiervon abzusehen.

DATENSCHUTZ

Informationen nach Artikel 13 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) über die Verar-

beitung personenbezogener Daten bei Stellenausschreibungen entnehmen Sie nachfol-

genden Ausführungen:

Informationen nach Artikel 13 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

über die Verarbeitung personenbezogener Daten bei Stellenausschreibungen

I. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit

Die folgenden Informationen gemäß Artikel 13 DSGVO sollen Ihnen einen Überblick

über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch das Ministerium für Bildung,

Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein im Rahmen Ihrer Bewerbung auf

eine Stellenausschreibung und Ihre Rechte aus der DSGVO geben.

Name und Kontaktdaten der Verantwortlichen

Verantwortlich für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist das:

Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur

des Landes Schleswig-Holstein

Personalreferat schulamtsgebundene Schulen und Deutsche Schulen in Nordschleswig,

Landesförderzentren

III 2324

Brunswiker Straße 16 22

24105 Kiel

Tel. 0431/988-2309

Fax: 0431/988-6132309

E-Mail: [email protected]

II. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Die Beauftragte für den Datenschutz des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und

Kultur ist erreichbar unter der o.g. Anschrift oder per E-Mail:

[email protected]

III. Zwecke der Verarbeitung

Ihre personenbezogenen Daten werden verarbeitet, um das Stellenausschrei-
bungsverfahren durch die zuständige Personalbearbeitung wie folgt durchzuführen:

Erstellung Bewerbungsliste(n)

Einladung zum Vorstellungs- und/oder Auswahlgespräch

Durchführung der Vorstellungs- und Auswahlgespräche einschließlich gesonderter

Auswahlverfahren (z.B. Assessment Center)

Auswahlentscheidung

Absage

Zusage

Dazu verarbeiten wir in der Regel von Ihnen folgende Informationen, die in den jeweili-
gen Datenverarbeitungssystemen des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kul-
tur gespeichert werden. Hierbei handelt es sich um die Daten, die sich im Rahmen des

Bewerbungsverfahrens, insbesondere aus Ihren Bewerbungsunterlagen, dem Inhalt ei-
ner ggf. beigezogenen Personalakte, Vorstellungsgesprächen oder der Durchführung

eines Assessment Centers ergeben:

Persönliche Identifikationsangaben: Vorname, Name, ggf. Titel, Geburtsdatum,

Geburtsort, Staatsangehörigkeit etc.

Kommunikationsdaten: Adresse, Telefonnummer, E-Mail Adresse

Angaben zu Ihrem persönlichen, schulischen und beruflichen Werdegang

Angaben zur Erfüllung der Anforderungskriterien gemäß Stellenprofil/Stellen-

ausschreibung

Angaben zu sonstigen Qualifikationen,

ggf. folgende, besonders geschützte, Gesundheitsdaten i.S.d. Artikel 9 DSGVO

(z.B. Angaben zum Vorliegen einer Schwerbehinderung bzw. einer Gleichstellung

oder Gesundheitsdaten zur Feststellung der Arbeits-/Dienstfähigkeit).

Für die Durchführung des Bewerbungsverfahrens benötigen wir von Ihnen diejenigen

personenbezogenen Daten, die für die Entscheidung über die Eingehung des Dienst-
/Arbeitsverhältnisses erforderlich sind. Das Fehlen von relevanten personenbezogenen

Daten in den Bewerbungsunterlagen kann die Nichtberücksichtigung zur Folge haben.

Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann Ihre Bewerbung folglich ggf.

nicht vollumfänglich bearbeitet bzw. fehlende Informationen können nicht berücksichtigt

werden.

IV. Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Ihre Daten werden auf Grundlage von § 85 Absatz 1 des Landesbeamtengesetzes und

§ 15 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes verarbeitet.

V. Soweit Sie im Rahmen des Bewerbungsverfahrens Gesundheitsdaten i.S.d. Artikel 9

DSGVO (z.B. Angaben zum Vorliegen einer Schwerbehinderung bzw. einer

Gleichstellung) mitteilen, erfolgt deren Verarbeitung auf der Grundlage von Artikel 9

Absatz 2 Buchstabe b DSGVO i.V.m. § 164 SGB IX.

VI. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden in der Regel weitergegeben an:

Leitung des Personalreferates,

Leitung des Fachreferates,

Gleichstellungsbeauftragte,

Personalvertretung,

Schwerbehindertenvertretung,

ggf. Leitung einer nachgeordneten Behörde und/oder die Leitung eines

Fachbereichs dieser Behörde, wenn das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und

Kultur Ausschreibungen für diese Behörde durchführt,

ggf. Leitung der Allgemeinen Abteilung und/oder der Fachabteilung,

ggf. Staatssekretärin, Staatssekretär und/oder Ministerin oder Minister und

ggf. Personen einer Stelle, die das Auswahlverfahren begleitet (z.B. Durchführung

eines Assessment Center),

ggf. Personen aus dem Zentralen Personalmanagement beim Ministerpräsidenten

des Landes Schleswig-Holstein – Staatskanzlei -, sofern dieses zu beteiligen ist.

Diese Personen wirken bei der Auswahlentscheidung für die Stellenbesetzung mit.

Der technische Betrieb der Datenverarbeitungssysteme (z.B. MS Word, MS Excel oder

MS Outlook) erfolgt durch Dataport als Auftragsverarbeiter.

VII. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden für die Dauer des Bewerbungsverfahrens

gespeichert.

Für den Fall, dass Ihre Bewerbung zur Einstellung führt, werden die von Ihnen

übermittelten Unterlagen von uns weiterverarbeitet und in die Personalakte überführt.

Sofern Ihre Bewerbung nicht erfolgreich ist, werden Ihre Bewerbungsunterlagen (z.B.

Zeugnisse, Bescheinigungen) so lange gespeichert, wie dies nach Artikel 17 Absatz 3

DSGVO erforderlich ist. Die weitere Speicherung kann u.a. zur Verteidigung möglicher

Rechtsansprüche erforderlich sein, dann werden die Daten bis zum rechtskräftigen

Abschluss des Verfahrens gespeichert.

Im Übrigen werden die im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur

entstandenen Daten des Verfahrens zur Stellenausschreibung nach Ziffer 4.2.2 der

Aktenordnung für die schleswig-holsteinische Landesverwaltung nach Ablauf von 5

Jahren gelöscht, sofern sie nicht vom Landesarchiv oder einem anderen

zuständigen öffentlichen Archiv übernommen werden.

Für den Fall, dass Sie Ihre Bewerbung zurückziehen, werden Ihre Bewerbungs-
unterlagen unverzüglich gelöscht.

VIII. Betroffenenrechte

Nach der Datenschutzgrundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

Sie haben das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu

erhalten (Artikel 15 DSGVO).

Sollten Sie betreffende personenbezogene Daten unrichtig sein, steht Ihnen ein

Recht auf Berichtigung zu (Artikel 16 DSGVO).

Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung (Artikel

17 DSGVO) oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen (Artikel 18 DSGVO).

IX. Beschwerderecht

Sie haben das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn Sie der Ansicht

sind, dass Ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden (Artikel 77

DSGVO).

Wenn Sie sich an die Landesbeauftragte für den Datenschutz wenden möchten,

können Sie diese wie folgt kontaktieren:

Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein

Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz

Postfach 71 16

24171 Kiel

[email protected]

Telefon: 0431 988-1200

Fax: 0431 988-1223

Weitere Informationen können Sie dem offiziellem Internetauftritt der

Landesbeauftragten unter https://www.datenschutzzentrum.de entnehmen.

Zu beantragen Schulische Assistenzkraft (w/m/d) – Landesregierung Schleswig-Holstein.



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